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FF14: Nicht genutzte Unterkünfte werden zwangsgeräumt

Um mehr Platz für aktive Spieler in den Wohnsiedlungen zu schaffen, werden mit dem nächsten Patch die Zwangsräumungen in Final Fantasy 14 eingeführt

Mit dem kommenden Patch Update 3.1 für FINAL FANTASY XIV mit dem Titel „As Goes Light, So Goes Darkness“ wird es auch eine neue Regelung für die Unterkünfte geben. Diese betrifft Unterkünfte von Spielern, die seit 45 Tagen nicht aktiv gewesen sind. Eine solche Zwangsräumung ist notwendig, damit aktive Spieler die Chance haben, ebenfalls eine eigene Unterkunft zu erwerben und nicht alle Unterkünfte von inaktiven Spielern belegt werden.

Die Zwangsräumung ist in vier Phasen gegliedert:

  • 30 Tage (Erdenzeit) nach letztem Betreten der Unterkunft oder Kauf eines unbebauten Grundstücks: Die Zwangsräumung wird vorbereitet und im Hauptmenü unter „Timer“ wird im Reiter „Unterkünfte“ der Hinweis angezeigt, dass das Anwesen der Freien Gesellschaft, die persönliche Unterkunft bzw. die Wohngemeinschaft in Kürze zwangsgeräumt wird.
  • 35 Tage (Erdenzeit) nach dem letzten Betreten der Unterkunft oder Kauf eines unbebauten Grundstücks:
    Eine Benachrichtigung über die bevorstehende Zwangsräumung wird an die im Square Enix-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt, und zwar bei einer Gesellschaftsunterkunft an alle Mitglieder der Freien Gesellschaft und bei einer persönlichen Unterkunft an den Besitzer.
  • 42 Tage (Erdenzeit) nach dem letzten Betreten der Unterkunft oder Kauf eines unbebauten Grundstücks: Eine Benachrichtigung, dass die Zwangsräumung in drei Tagen erfolgt, wird an die im Square Enix-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt, und zwar wieder bei einer Gesellschaftsunterkunft an alle Mitglieder der Freien Gesellschaft und bei einer persönlichen Unterkunft an den Besitzer.
  • 45 Tage (Erdenzeit) nach dem letzten Betreten der Unterkunft oder Kauf eines unbebauten Grundstücks
    Die Zwangsräumung wird durchgeführt.

Um die Zwangsräumung zu verhindern, müsst ihr einfach wieder einloggen und eure Unterkunft betreten.

Wurde die Zwangsräumung vollzogen, wird das Grundstück wieder zum freien Verkauf angeboten. Der Kaufpreis richtet sich dann wieder nach den üblichen Startpreisen. Alle sechs Stunden sinkt er wie von anderen Häusern bekannt.

Einrichtungsgegenstände, die sich in der Unterkunft befinden, werden ebenfalls eingezogen, können aber eine gewisse Zeit lang bei dem Unterkunftsbeamten des jeweiligen Areals abgeholt werden, ebenso wie eine Entschädigung für den Grundstückspreis.

Unterkunftsbeamte erstatten:

  • 80% der Gil, die für das Grundstück bezahlt wurden
  • wiederverwendbare Möbel

Unterkunftsbeamte erstatten nicht:

  • Kosten für Baugenehmigungen
  • Nicht wiederverwendbare Möbel (solche, die nicht ins Inventar zurückgelegt werden können)
  • Gebäudeelemente
  • Persönliche Zimmer
  • Gesellschafts-Werkstätten und deren Einrichtung

Update 3.1 „As Goes Light, So Goes Darkness“ erscheint im November kostenlos für alle Spieler von Final Fantasy 14: Heavensward. Nachdem bereits europäische Spieler auf ein in Europa erbautes Datenzentrum migriert wurden.

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